Egal ob die Unterhaltsreinigung, die Reinigung zu bestimmten Anlässen wie Grund- & Sonderreinigung oder die Reinigung von privaten Haushalten:
Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!
Unsere Leistungen sind so individuell wie Ihre Bedürfnisse, kontaktieren Sie uns daher gerne.
Für die Reinigung von Privathaushalten pflegebedürftiger Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 weisen wir auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € nach § 45b SGB XI hin, welcher für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werde kann. Kontaktieren Sie für nähere Informationen gerne das Team der ambulanten Pflege der AWO Oberhausen.
Haben sie fragen?
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für Gebäude-Reinigung, Hausmeister-Service, Gartenpflege und Winterdienst – kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen!